Geschichte
einer Landschaft
-
Bruchwald, Gemeinheit, privates Wiesen- und Weideland, Naturschutzgebiet -
Das
Enger Bruch in der Stadt Enger
(Aus einem Vortrag des Verfassers und einer
Veröffentlichung in: 275 Jahre Stadtrechte 1719 - 1994, Verlag für
Regionalgeschichte Bielefeld 1994). Nördlich der Landesstraße von Werther nach
Enger beginnt in Spenge-Lenzinghausen ein vom
Westen nach Osten verlaufendes Wiesental, das bei den alten Höfen in Westerenger in die etwa 2,0 km lange und 0,5 km breite
Ebene des Enger Bruchs mit einer durchschnittlichen Höhenlage von 86 Meter
über NN einmündet. Die Geländerücken nördlich und südlich dieses Gebietes
sind bis zu 130 Meter hoch. Südlich der Innenstadt von Enger verengt sich das
Bruch zu dem teilweise schmalen Wiesental des Bolldammbaches,
das über Hiddenhausen nach Kirchlengern in die Elseniederung
führt. Geologische Kräfte sowie Anschwemmungen und
Abtragungen haben diese Landschaft in vielen Jahrtausenden geformt. Das vom
Westen, Norden und Süden in das Bruch einschießende Wasser konnte nach Osten
nur sehr verzögert abfließen. Der Boden wurde sumpfig. Hier entstand ein
Erlen-Bruchwald, lange vor der Nutzung dieser Landschaft durch Menschen. Dieser Erlen-Bruchwald wird in einigen
alten Quellen erwähnt. Der Jöllenbecker Pfarrer
Hagedorn beschrieb 1747 unter anderem die aus alter Zeit stammende
Glockensage, nach der die Kirchenglocke der Stadt Enger im Morast des Enger
Bruches versank (1). 1670 fertigte der Amtmann Consbruch aus Hiddenhausen im Enger Bruch ein Protokoll,
mit dem der Pastor Vogel dort ein Grundstück erwarb, das mit 'zum ende In die Ellern uff das
Morast schießendt' beschrieben wurde (2). Der Landmesser Reinhold bezeichnete Teile
des Bruches am 3.? 7. 1803 als sehr sumpfig und mit tiefen Schilfgräben
durchzogen (siehe unten). Nach der Verlegung des Stiftes Enger nach
Herford im Jahre 1414 wurden u.a. die Wohnhäuser der Stiftsherren mit den dazu
gehörenden Ackerflächen frei. Daraus entstanden im Laufe der Zeit die ersten
'Ackerbürgerstätten', die von Gustav Engel beschrieben wurden (3), und deren Anzahl auch
nach späteren Quellen etwa 40 betrug. Diese Stätten, nicht deren Besitzer,
waren berechtigt, die Engerschen Gemeinheiten Enger
Bruch, Nordheide und Wörde/Enger Heide gegen
Kornabgaben an das Stift als Weide für ihr Vieh zu nutzen. Spätere
Bürgerstätten, ebenfalls etwa 40, hatten dafür Weidegeld zu zahlen, ebenso
die Heuerlinge (4). Die zunehmende Nutzung des Enger Bruchs als
Weideland führte dazu, dass der Erlen-Bruchwald verschwand und eine
weitgehend offene sumpfige Landschaft entstand. In diese trieben die
Berechtigten von den Ställen aus ihr Vieh ein und ließen es dort weiden. Die
Pläne Friedrichs des Großen, alle Gemeinheiten zu teilen, wurden von ihnen
abgelehnt. Damit hatten die preußischen Behörden offensichtlich gerechnet,
denn 1772 ließen diese in der Stiftskirche Enger verkünden, dass die
Teilungen beginnen sollten. Die Bürger der Stadt wurden aufgefordert, ihre
Rechte anzumelden. Im Oktober 1772 traf hier eine Kommission der Kriegs- und
Domänenkammer Minden ein, um die 'particuläre Theilung des Enger Bruches unter die Bürgerschaft zu beschicken'
(5). Vermessungen ergaben, dass das Enger Bruch
ohne die Flächen in Westerenger damals etwa 249
Morgen (63,5 ha) groß war. Es sollte nach dem Willen der Bürger weiterhin
einheitlich genutzt werden. Am 18. Oktober 1772 einigten sie darauf, drei
Klassen von Berechtigten zu bilden, die drei Kühe, 2 Kühe oder eine Kuh in
das Bruch treiben durften, insgesamt 150 Tiere. Die Heuerlinge der Stadt
wurden mit ihrem Vieh in die Enger Heide verwiesen (6). Etwa dreißig Jahre später, 1803, gab es in
Enger einige Bürger, die mit der gemeinschaftlichen Nutzung des Bruchs nicht mehr
einverstanden waren. Sie beantragten bei der Kriegs- und Domänenkammer
Minden, ihnen ihren ideellen Anteil als Privateigentum zuzuweisen. Diese
reagierte, indem sie die 1772 begonnenen Teilungsversuche wieder aufnahm,
gegen den Widerstand der großen Mehrheit der Engeraner. Die Mindener Behörde hatte schon am 13. 7.
1798 ein 'Publicandum gegen Frevelthaten und Zsammenrottierungen' bei Gemeinheitsteilungen erlassen
und bestimmt, das dieses 'von den Kanzeln' bekannt
zu machen sei. Bei Zuwiderhandlungen wurde den Beteiligten 'unausbleiblich
schwere Zuchthaus und Vestungsstrafe' angedroht (7). Die
Bewohner der Stadt Enger suchten daher nach Auswegen, als im Sommer des
Jahres 1803 Beauftragte der Kriegs- und Domänenkammer Minden erneut
Vermessungen im Bruch durchführten. Was sich ereignete, war einmalig in der
Geschichte der Gemeinheitsteilungen in Ravensberg.
Der Verfasser hat die Unterlagen darüber im Staatsarchiv Münster gefunden (8). Sie
können hier nur auszugsweise dargestellt werden. Der Landmesser Reinhold schrieb am 3.? 7.
1803 in einer Anzeige an den für Enger zuständigen Teilungskommissar, dass er
am Morgen dieses Tages zusammen mit drei Taxatoren im Enger Bruch gearbeitet
habe. Dann seien aus der Stadt 'wenigstens 100 Bürger- und Heuerlingsweiber' gekommen, die mit starken Knüppeln,
Mistgabeln und Äxten bewaffnet waren. Der Landmesser zog sich mit seinen
Gehilfen in den sumpfigsten Teil des Bruches zurück, den 'Rampott'.
Dieser war nach seinen Angaben von zwei tiefen Schilfgräben umgeben, 'wodurch
kaum ein Mensch, geschweige denn ein unvernünftiges Tier hindurchsetzten'
konnte. 'Dennoch waren die bewafneten Weiber so wüthend, daß sie ....wie gehetzte Tiere hindurchsetzten. Die erste von den
Heldinnen, welche mit entblößten Leibern durch die Sümpfe wadeten',
redete der Landmesser an, daß er 'wohl sehe, was
ihre Absicht sey und daß
er sie warne, keine Thätlichkeiten auszuüben'.
Diejenigen Frauen, 'die sich durch Zorn und Branntwein bis zu höllischen
Furien erhitzt hatten', drohten dem Landmesser, seine 'Sachen zu zerbrechen
oder davon Brücken über die Sümpfe zu machen'. Die Frauen wollten alle Männer
in ihrer Mitte abführen. Der Landmesser und die Taxatoren, die es 'doch aber
für zu schimpflich hielten, sich gefangen nehmen zu lassen, bestanden mit
Ernst darauf, ohngeführt nach Haus gehem zu dürfen'. Die Frauen überwältigten danach den
Bürger Diekmann, einen derjenigen Engeraner, der
sich für die Teilung des Bruches ausgesprochen hatten. Sie stießen und
prügelten den Mann und führten ihn 'mit erhobenen Äxten und Knütteln' zur
Stadt. Dort setzten sie den Tumult vor und in den Häusern anderer Teilungswilliger
fort. Niemand stellte sich ihnen in den Weg. Der Bürgermeister war
ausgeritten. Auch der Untervogt Lohheide wollte den
Bedrängten nicht helfen, da die Weiber ihm Prügel angedroht hatten, wenn er
sich ihnen widersetzte. Der Landmesser und die Taxatoren forderten
am Ende ihrer Anzeige, den ' Tumultuanten durch militärische Execution sofort ihre Exzesse zu legen und sie nächstsodann durch Zuchthaus und andere Strafe für ihre
groben Verbrechen zu bestrafen'. Am 5. 7. 1807 leitete der zuständige
Teilungskommissar bei der Kriegs- und Domänenkammer die Anzeige weiter an die
Regierung Minden (9).
Diese muss sofort gehandelt haben, , denn bereits am
7. 7. 1803 berichtete der Amtmann Consbruch aus
Hiddenhausen, dass ein 'Executions Commando von 1 Unter Offizier und sechs Mann' in einem
Gasthaus nah am Enger Bruch einzog und bei neuen Unruhen sofort eingreifen
sollte (10). Es ist bis heute unbekannt, ob und wie der
Aufstand der Weiber der Stadt bestraft worden ist. Weil fast alle erwachsenen
Frauen beteiligt waren, dürfte es den preußischen Behörden nicht gelungen
sein, gegen sie die im 'Publicandum' vom 13. 7. 1798 angedrohten Zuchthaus-
und Festungsstrafen zu verhängen. Nach außen hin waren die Männer unbeteiligt.
Ihnen drohte daher keine Gefahr. Der Landmesser Reinhold schrieb dazu, dass
die Frauen sich bei dem Vorsteher der Bürgerschaft Kenter
für ihre Aktionen im Bruch reichlich mit Alkohol vorbereitet haben - oder
vorbereitet worden sind. Gegen weiteren Widerstand der Engeraner ordnete die Kommission am 11. 6. 1804 die
Teilung des Bruchs durch 'Lose' an. Insgesamt 88 Stättenbesitzer
sollten diese ziehen (11). Am Nachmittag dieses Tages kamen daher die beiden
Pfarrer, der Kantor und fast alle Nutzungsberechtigten zum Bruch. Weil der
Umfang ihrer Rechte verschieden war, wurden drei Körbe gebildet, in denen
Lose für jeweils drei, zwei bzw. eine Kuhweide lagen. Der Zufall entschied
damals, wo die einzelnen Stätten der Stadt Enger im Bruch Grundstücke
erhielten. Es ist nicht bekannt, wann die Teilung des
Enger Bruchs beendet wurde. 1806 brach Preußen zusammen. Viele Unterlagen
müssen damals vernichtet worden sein. Den Teilungsrezeß
konnte der Verfasser nicht finden. 1818 schrieb der Bürgermeister der Stadt
an den Landrat in Bünde, dass das die Teilung 1806 erfolgt sei. Bei der Kataster-Uraufnahme 1825 wurde das
Enger Bruch anders als die Gemeinheiten Nordheide und Wörde/Enger
Heide als bereits geteilt dargestellt. Kartengrundlage: R. Schluckebier;
Ergänzungen durch den Verfasser. Nach der Teilung entstand im Bruch eine
andere Landschaft. Die große einheitliche Viehweide verschwand. Sie wurde
durch hunderte von zum Teil sehr kleinen Grundstücken ersetzt, deren
Eigentümer versuchten, auf ihren Flächen Gras oder Heu zu ernten. Vor der
Teilung konnten die Engeraner ihr Vieh von den
Ställen in das Bruch gehen lassen. Nach der Einführung des privaten Eigentums
war das nicht mehr möglich. Die Grundstücke waren zu klein, lagen zu weit von
den Stätten entfernt und wurden sehr oft durch die Flächen der Mitbürger
isoliert. Spätere Quellen bezeugen, dass es den Bürgern der Stadt trotz
großer Mühen nur selten gelang, im Bruch Futter für ihr Vieh zu ernten. Der
Boden war dort zu nass und sumpfig. Nach Osten konnte wegen der
topographischen Lage nur wenig Wasser natürlich abfließen. Außerdem wirkten
sich die Staurechte der Wassermühle südöstlich der Stadt im Bruch sehr
negativ aus (12). Am 3. 6. 1878 fanden in Enger unter dem
Vorsitz des Landrates von Borries erste Verhandlungen über die Bildung einer
Entwässerungsgenossenschaft für das Bruch statt. Nach Jahren intensiver
Diskussionen unterschrieben schließlich 52 Engeraner
das Gründungsstatut für eine Be- und Entwässerungsgenossenschaft, die durch
staatliche Genehmigung vom 15. 7. 1886 eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts wurde. 1887 begannen die schwierigen Bauarbeiten.
Eine etwa 1000 Meter lange Hauptleitung wurde in Handarbeit teilweise unter
der Sohle des Bolldammbaches vom Bruch bis hinter
das Stauwehr der Wassermühle verlegt. Deiche begrenzten den Bach. Ein weit
verzweigtes Dränagesystem dahinter sollte das
Grundwasser im Bruch erfassen und zur Hauptleitung führen. Doch dann begann
das Debakel. Der Wassermüller prozessierte gegen die Genossenschaft,
weil sehr viel Wasser ungenutzt in das Unterwasser der Mühle gelangte. Die
Bauarbeiten mussten eingestellt werden. Schließlich einigte man sich auf neue
Pläne. Diese sahen unter anderem den Bau zusätzlicher Gräben mit
Abflussventilen in den Deichen vor, damit der Bach bei
fallenden Wasserständen auch das Oberflächenwssser
hinter den Deichen aufnehmen und zur Mühle führen konnte. Erst 1905 konnten diese Arbeiten beendet
werden. Die Kosten betrugen ein Mehrfaches dessen, was andere Genossenschaften
im Kreis Herford für die Entwässerung ihrer Flächen aufwenden mussten. Dabei
waren die Leistungen der Genossenschaft in Enger weitgehend erfolglos. Der Landrat von Borries schlug daher 1929
eine 'letzte große Kraftanstrengung' vor. Er berichtete, dass er sich seit
langem bemüht habe, dieses 'schwere Hemnis für das
gesamte Meliorationswesen im Kreis Herford' zu beseitigen. In nassen Jahren
mit reichlichen Niederschlägen seien die Entwässerungsanlagen im Enger Bruch
völlig untauglich. Die Heuernten seien hier seit Jahren vollständig
vernichtet worden. Der Landrat empfahl, die Staurechte des
Wassermüllers zu erwerben und dessen Wehr abzubauen. Dann wären alle Probleme
der Genossenschaft endgültig behoben. Er irrte sich. Auch nach dem Kauf der Staurechte und
weiteren Arbeiten am Bolldammbach und Bruchgraben
änderten sich die Verhältnisse nicht. Nach stärkeren Regenfällen wurde das
Enger Bruch regelmäßig überschwemmt. Dies war unabwendbar und hätte auch von
den Planern der aufwendigen Entwässerungsanlagen erkannt werden müssen. Das
Einzugsgebiet des Bruchs ist etwa 14 Quadratkilometer groß. Das
Oberflächenwasser strömt vom Norden, Westen und Süden in die flache Senke.
Nach Osten kann es wegen des fehlenden Gefälles, der Bachprofile, der Dämme
der ehemaligen Kleinbahnen und der Straßenbrücken nicht im gleichen Ausmaß
abfließen. Nach stärkeren Regenfällen werden oft bis zu 300.000 Quadratmeter
Bruchflächen überschwemmt. Heute, mehr als 100 Jahren nach Gründung
der Genossenschaft, sind die Deiche und zusätzlichen Entwässerungsgräben
weitgehend eingeebnet. Das Drainage- und Rohrleitungssystem ist zwar noch
vorhanden, in seiner Wirkung aber unter anderem durch Überalterung sehr
eingeschränkt. Das Scheitern aller Entwässerungsversuche
entmutigte die meisten Grundstückseigentümer. Hinzu kamen die
betriebswirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit. Letztlich führten auch
diese dazu, dass immer mehr Engeraner die Nutzung
ihrer Grundstücke aufgaben und diese der
natürlichen Entwicklung überließen. Das Bild der Bruchlandschaft änderte sich
erneut. Die Nutzungen der Grundstücke nach der
Gemeinheitsteilung hatten eine monotone Wiesenlandschaft entstehen lassen.
Nun aber entwickelten sich auf den nicht mehr bewirtschafteten Flächen ganz
andere Pflanzengesellschaften. Schon 1962 hat der Lehramtskanditat
Peter Höner das Bruch als 'Spezialbiotop' beschrieben, in dem es auf engem
Raum viele Pflanzen-, Baum- und Straucharten gab(13). In dem von ihm untersuchten Gebiet
in der Größe von ca. 18.000 Quadratmetern fand er zahlreiche durchziehende
und brütende Vögel, darunter Braunkelchen und Schafstelzen. 1991 gab es auf den von Peter Höner
kontrollierten Flächen keine bewirtschafteten Grundstücke mehr. Bestände des
Rohrglanzgrases hatten sich erheblich ausgedehnt, ebenso Gesellschaften des
Mädesüß und der Binsen/Seggen. Hier sei erwähnt, dass der Biologe Carsten
Vogelsang 1999/2000 im Enger Bruch eine wohl bisher in Deutschland nicht
beschriebene Seggenart in größeren Beständen
gefunden hat(14). In den Frühjahrs- und Herbstmonaten wurde
das Enger Bruch in den letzten Jahrzehnten zunehmend Rastplatz für wandernde
Vogelarten. Kraniche, Singschwäne, Weißstörche und viele andere Wiesen- und
Watvögel konnten hier oft wochenlang beobachtet werden. Auch das sind Zeichen
für die große ökologische Bedeutung des Enger Bruchs inmitten einer noch
intensiv genutzten Landschaft. Diese ökologische Bedeutung haben die
Landschaftsbehörden in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Herford erkannt. Seit 1981 wurden Landesmittel in Höhe von
ca. 1,25 Millionen DM bereitgestellt. Damit konnte der Verf. mehr als 300.000
Quadratmeter Feuchtwiesen und angrenzende Flächen für das Land NRW erwerben.
Sie bilden die Kernzone des Enger Bruchs, das 1989 in der Größe von etwa 61
Hektar durch eine Verordnung des Regierungspräsidenten in Detmold
Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan Enger-Spenge hat diesen
Schutzstatus für das Bruch übernommen. Darin wird festgestellt, dass es sich
hier um eine großräumige feuchte Geländesenke mit wertvollen und teilweise
gefährdeten Biotopen wie Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren,
Röhrichten, Seggenflächen sowie Fließ- und
Stillgewässern handelt, die zugleich Brut- und Rastgebiete zahlreicher
Vogelarten sind. Das Enger Bruch wird jetzt durch die untere
Landschaftsbehörde (Kreis Herford) gepflegt. Behutsame zielgerichtete
Arbeiten sollen verhindern, dass hier wieder ein artenarmer Erlen-Bruchwald
wie in ferner Vergangenheit entsteht. |
Vom Zustand der Religion pp. in der
Grafschaft Ravensberg, |
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Bernd Hüllinghorst,
(Bearb.) |
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Gustav Engel in: Stadt Enger, Beiträge zur
Stadtgeschichte 1, S. 49 f. |
|
Staatsarchiv Detmold, D 32 A Nr. 5634. |
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Staatsarchiv Münster, Kriegs- und
Domänenkammer Minden,3307 |
|
wie vor |
|
Staatsarchiv Münster, Minden-Ravensberg, Regierung, Nr. 941; |
|
wie vor, 3152 |
|
wie vor |
|
wie vor |
|
wie vor, 1062 |
|
Quellen zu diesen und den folgenden
Angaben: Kreisarchiv Herford (alt), Akten C 675-C 677 |
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Peter Höner, ornithologische
Bestandsaufnahmen und Zugbewegungen in einer Wiesenlandschaft des
Ravensberger Hügellandes (Enger Bruch), Sept. 1962 |
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Carsten Vogelsang, Bericht des
Naturwissenschaftlichen Vereins für Bielefeld und Umgegend 43 (2003), Seiten
285-294; Floristische Rundbriefe 34(1), 9-16, Bochum 2000. |
|
Alle Rechte nun bei der Erbengemeinschaft |